
Satzung Vorstand Anmeldung
Beitragsordnung
(Beschluss der Mitgliederversammlung am 13. März 2002 zur Beitragsordnung für das jahr 2002 und folgende)
Der Jahresbeitrag wird für Unternehmen in der Größe von 1 bis 160 Beschäftigten aus 2 Teilen ermittelt:
| 1. |
Grundbeitrag: |
100,00 EUR |
je Unternehmen |
| 2. |
Beschäftigtenbeitrag (ohne Lehrlinge): |
2,50 EUR |
je Beschäftigter |
Der Jahresbeitrag für Unternehmen mit einer Anzahl von:
| mehr als 160 bis max.250 Beschäftigte beträgt: |
500,00 EUR |
je Unternehmen |
| mit mehr als 250 Beschäftigten beträgt: |
750,00 EUR |
je Unternehmen | Der Jahresbeitrag für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten beträgt:
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich berechnet und ist bis 31. März des laufenden Jahres fällig. Um Belegsicherheit zu schaffen, wird der Beitrag jährlich vom Vorstanddes Vereins in Form einer Rechnung erhoben.
Vorraussetzung für die Richtigkeit der Rechnungsausstellung ist eine Information aller Unternehmen an den Vorstand des Vereins über die Anzahl der Beschäftigten am jeweiligen Stichtag, dem 01. Januar des Beitragsjahres. Diese Information wird jährlich von jedem Mitglied des AUV bis 28. Februar des Folgejahres erbeten
Der Beitrag in EUR entspricht folglich einer korrekten Halbierung des DM-Beitrages 2001.
Für die Mitglieder werden mit dieser Regelung die bereits 2001 wirkenden spürbaren Entlastungen bei der Höhe der Mitgliedsbeiträge weiterhin unverändert wirksam.
Die Einzahlung sollte durch das Unternehmen/Mitglied erst nach Zustellung der jährlichen Rechnung erfolgen.
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